ePA Elektronische Patientenakte: Widerspruch!

Einrichtung der elektronischen Patientenakte

Die ePA wird u. a. dazu dienen, wenigen pharmazeutischen Konzernen sämtliche intimen Informationen aus dem Arzt-Patientenverhältnis nahezu aller EinwohnerInnen des Landes zugänglich zu machen: Weitschweifig lässt das betreffende Gesetz deren Weitergabe „für die Forschung“ zu.

Mit der massenweisen, regelmäßigen und lückenlosen Datenerfassung wird absehbar die Lebensbedingungen aller orchestriert (weiter) eingeschränkt werden. Andere Konzepte treten in diesem Zusammenhang längst hinzu. Beispielsweise strebt die EU-Kommission durch Vorschrift erneuter(!), höchst kostenintensiver Zertifizierung sämtlicher Medizinprodukte an, den Zugang zu individuell abgestimmten Heilmethoden (Bsp. selten benötigter Prothesen!) erheblich zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. (Ganz nebenbei verstößt diese Initiative gegen das für die EU grundlegende Kernziel, die Verbraucherpreise zu senken bzw. niedrig zu halten.)

Im Ergebnis ist die ePA mehr als ein Instrument zur Verhinderung vielfältiger Weiterentwicklung. Anstelle allgemeinen Wohlergehens durch die Wertschätzung individueller Lebensentscheidungen wird allen ein Werkzeug für profitorientierte Optimierung und Planung weniger Konzerne aufgenötigt. Deren Lobby greift längst über politische Funktionäre auf die Steuereinnahmen und die Sozialbeiträge zu (vgl. aktuell die wiederkehrend großzügige Order experimenteller Medikamente bzw. die unsachgemäße Freigabe sog. „Sondervermögen“, aktuell wie in den vergangenen Jahren).

Die beabsichtigte Kontrolle individueller Vorgänge bei der Inanspruchnahme des Gesundheitswesens wird unmittelbar die Selbstbestimmung aller beeinträchtigen:
Zentral erfasst und verarbeitet wird eben auch, welche Untersuchungen und Behandlungen z.B. in wohlverstandener, kompetenter individueller Selbstverantwortung (oder warum auch immer) nicht wahrgenommen werden.

Mit der in Aussicht gestellten Ausarbeitung individueller Behandlungsvorschläge auf Grundlage der erfassten Daten wird absehbar eine Bevormundung einhergehen.
Der Schritt dazu, eine Nichtbefolgung zu sanktionieren, ist denkbar klein. (Für die ärztliche Tätigkeit gelten zentral vorgegebene Richt- oder Leitlinien längst insofern als verbindlich, dass rechtliche Sanktionen darauf basiert werden.)
Der ePA kommt damit eine wesentliche Funktion bei der Durchsetzung einer digitalen Identität zu.

Für die vorgeschobene Zielsetzung erheblicher Kostensenkungen wäre eine traditionelle, prophylaktische Ausrichtung der Gesundheitsversorgung weitaus effizienter.

Unten ein Widerspruchsformular zum Herunterladen und Ausfüllen.
Von den Ersatzkassen werden ebenfalls Formulare bereitgestellt. Diese sollten nicht als für das Einlegen des Widerspruchs verbindlich aufgefasst werden.

Unsere Kinder und uns selbst schützt unser Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA allenfalls vorübergehend.
Er sollte als Anlass zur Gründung von Initiativen und Ausgangspunkt für die gemeinsame Wahrnehmung unserer gesundheitspolitischen Interessen verstanden werden. Die weitreichende, tatsächliche Auswirkung unscheinbar durchgeführter Verwaltungsvorgänge – und was wir demgegenüber füreinander erreichen wollen – ist für alle von größtem Interesse.

Die größeren politischen Parteien tun sich nicht durch eine Würdigung der hier zusammengefassten, für uns existenziellen, Sachverhalte hervor.
Durch spektakulär inszenierte Ablenkungseffekte gerät das tatsächlich folgenschwere Geschehen als stiller administrativer Vorgang in den Hintergrund, solange wir nicht selbst dafür sorgen, dass die Prioritäten geklärt werden.

Links:
widerspruch-epa.de
Informationssammlung bei René Gräber

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12.1.2025